Bereichsleitung Familienhilfen/ Jugendamt
- Hansestadt Lübeck
- Vollzeit
Die Hansestadt Lübeck bietet als Oberzentrum in der Metropolregion Hamburg mit einer Bevölkerung von 222.000 Menschen eine überaus hohe Lebensqualität. Die für ihre Kirchen, Backsteingotik und Geschichte berühmte Altstadt gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe. Mit ihrer vielfältigen Kunst- und Kulturszene sowie ihrer attraktiven Lage an der Ostsee ist Lübeck ein ausgesprochener Tourismusmagnet. Der Port of Lübeck stellt ein Tor des Außenhandels in den Ostseeraum dar, die Stadt ist Standort dreier europaweit profilierter Hochschulen mit einem Universitätsklinikum und bietet mit ihrem ausgeprägten Fokus auf Nachhaltigkeit wie auch auf Smart City eine riesige Bandbreite an Aufgaben und Möglichkeiten.
Wir suchen für unseren Bereich Familienhilfen/ Jugendamt der Hansestadt Lübeck ab dem 01.07.2024 eine
Der Bereich Familienhilfen/Jugendamt nimmt für die Hansestadt Lübeck als örtlicher Träger der Jugendhilfe die nachstehenden Aufgaben des SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe sowie zukünftig ab dem 01.01.2024 auch die Aufgaben der Eingliederungshilfe für junge Menschen wahr. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit weiteren städtischen Bereichen, die Aufgaben der Sozialen Dienste wahrnehmen. Dem Bereich mit rund 190 Mitarbeitenden in 8 Abteilungen (an mehreren Standorten im Stadtgebiet) und einem Budget von etwa 62,2 Mio. Euro sind derzeit folgende Aufgabenfelder zugeordnet:
Wir suchen für unseren Bereich Familienhilfen/ Jugendamt der Hansestadt Lübeck ab dem 01.07.2024 eine
Bereichsleitung Familienhilfen/ Jugendamt
Der Bereich Familienhilfen/Jugendamt nimmt für die Hansestadt Lübeck als örtlicher Träger der Jugendhilfe die nachstehenden Aufgaben des SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe sowie zukünftig ab dem 01.01.2024 auch die Aufgaben der Eingliederungshilfe für junge Menschen wahr. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit weiteren städtischen Bereichen, die Aufgaben der Sozialen Dienste wahrnehmen. Dem Bereich mit rund 190 Mitarbeitenden in 8 Abteilungen (an mehreren Standorten im Stadtgebiet) und einem Budget von etwa 62,2 Mio. Euro sind derzeit folgende Aufgabenfelder zugeordnet:
- Beratungsleistungen auf Grundlage des SGB VIII (Sozialdienst)
- Kinderschutz, Ausübung des Wächteramtes
- Hilfen zur Erziehung, Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Frühe Hilfen
- Eingliederungshilfe für junge Menschen gemäß § 35 a SGB VIII und (ab 01.01.2024) §§ 90 ff SGB IX
- Pflegekinderwesen und Adoption
- Jugendhilfe im Strafverfahren
- Vormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss
- wirtschaftliche Jugendhilfe
- bereichsbezogene Jugendhilfeplanung sowie
- Kooperation mit anderen Einrichtungen (u.a. Schule, Gesundheitswesen, Arbeitsverwaltung, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Justiz) sowie den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
Der Bereichsleitung obliegen folgende Aufgaben:
- Leitung des Bereichs mit Produkt- und Budgetverantwortung
- strategische Ausrichtung und konzeptionelle Weiterentwicklung der benannten Aufgabenfelder sowie rechtliche, pädagogische und finanzielle Steuerung der operativen Aufgabenwahrnehmung
- Organisationsentwicklung
- Führung und Motivation der Mitarbeiter:innen des Bereichs
- Initiierung und Umsetzung von Personalentwicklungsmaßnahmen
- Vertretung des Bereiches innerhalb der Hansestadt Lübeck einschließlich den politischen Gremien sowie nach außen
- Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe sowie den überörtlichen Trägern der Jugendhilfe, Verbänden und Arbeitsgruppen
- bereichsbezogene Jugendhilfeplanung
- Gestaltung der Kooperation mit anderen Einrichtungen (Schule, Gesundheitswesen, Arbeitsverwaltung, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Justiz u.a.)
Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieser Aufgabe sind:
- ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Magister, Diplom) der Verwaltung, Pädagogik/Erziehungswissenschaften/Sozialen Arbeit/ Sozialmanagement oder eine vergleichbare Qualifikation und berufliche Erfahrungen im Sinne der Entgeltordnung zum TVöD VKA und des § 72 SGB VIII
- bei Bewerber:innen mit Beamtenstatus ist die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder Bildung Voraussetzung (ehemals höherer allgemeiner Verwaltungsdienst)
- mehrjährige Berufserfahrung in einem der benannten Aufgabenfelder des Bereichs und vertiefte Kenntnisse des Kinder- und Jugendhilferechts
- mehrjährige Leitungserfahrung in einer größeren Organisationseinheit in Verbindung mit Fortbildungen zur Personalführung
- nachgewiesene Kenntnisse und idealerweise praktische Erfahrungen im Finanz- und Qualitätsmanagement sowie der Organisations- und Personalentwicklung
- strategisches und analytisches Denken, welches Sie in die Lage versetzt, Ihre Aufgaben selbständig ziel- und ergebnisorientiert zu erfüllen, sowie die Fähigkeit, fachliche Konzepte in die operative Leistungserbringung und organisatorischen Abläufe zu übersetzen
- ausgesprochene Belastbarkeit, Einsatz- und Entscheidungsfreude und die Bereitschaft bei Bedarf Dienst außerhalb der üblichen Dienstzeiten zu verrichten
- Fähigkeit zu argumentieren, zu präsentieren und zu moderieren.
- ein hohes Maß an Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, sowie Kooperationsbereitschaft, Delegations- und Umsetzungskompetenz
- Kenntnisse im Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien (MS Office, Internet, Social Media)
- Bereitschaft, sich Wissen anzueignen und dieses laufend zu aktualisieren
- Fähigkeit, selbstreflektierend zu arbeiten und zu handeln
Erwünscht und bei der Auswahl von Vorteil sind
- Kenntnis der Organisations- und Entscheidungsstrukturen in der öffentlichen Verwaltung
- Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit politischen Gremien
- Offenheit für Innovationen in Verbindung mit Kenntnissen oder Erfahrungen im Changemanagement
Geboten werden
- ein attraktives Lebensumfeld in der Hansestadt Lübeck
- eine vielseitige, verantwortungsvolle und bedeutungsvolle Tätigkeit in einem sich wandelndem Umfeld mit motivierten und qualifizierten Kolleg:innen
- vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis und die Leistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. 30 Tage Jahresurlaub, Jahressonderzahlung, betriebliche Altersversorgung für Tarifbeschäftigte)
- zur Förderung der autofreien Mobilität gewährt die Hansestadt Lübeck einen monatlichen Mobilitätszuschuss für die Mitarbeitenden
- ein Arbeitsplatz mit flexibler Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse
Die durchschnittliche regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden; die Aufgaben sind bewertet nach Entgeltgruppe EG15 TVöD.
Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist die Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe A16 SHBesG möglich.
Für Beamt:innen: Gemäß § 5 des Landesbeamtengesetzes werden Ämter mit leitender Funktion, die mindestens der Besoldungsgruppe A 13 SHBesG angehören, zunächst auf Probe übertragen. Die regelmäßige Probezeit beträgt zwei Jahre. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit wird das Amt auf Dauer übertragen. Für den Fall, dass kein erfolgreicher Abschluss der Probezeit bestätigt werden kann, endet der Anspruch auf Besoldung aus diesem Amt, die mit dem Beginn der Probezeit gezahlt wird.
Für Beamt:innen: Für die Übertragung dieses Beförderungsamtes wird auf die Fortbildungspflicht gemäß §9 Absatz 3 und Absatz 4 der Allgemeinen Laufbahnverordnung (ALVO) verwiesen.
Die Hansestadt Lübeck verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Frauenförderplans. Da die Hansestadt Lübeck eine Erhöhung des Frauenanteils anstrebt, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Bei sonst gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerber:innen bevorzugt berücksichtigt.
Die Hansestadt Lübeck ist bemüht, das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiter:innen zu fördern. Erfahrungen und Fähigkeiten aus ehrenamtlicher Tätigkeit, die als Qualifikation anhand des Stellenanforderungsprofils von Bedeutung sind, werden bei der Stellenbesetzung berücksichtigt.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 12. Dezember 2023 über das Karriereportal der Hansestadt Lübeck (www.luebeck.de/jobs) unter der Kennziffer K 321 / 2023.
Die Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich in der 6. / 7. Kalenderwoche statt.
Da es sich bei dieser Stelle um eine Führungsposition handelt, in der in einem gewissen Umfang aufgrund dezentraler Ressourcenverantwortung für unterstellte Mitarbeiter: innen statusrechtliche Entscheidungen zu treffen sind, ist die Personalvertretung gem. § 51 Abs. 4 des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein nur auf Antrag der Bewerberin / des Bewerbers zu beteiligen. Daher bitten wir darum, gleichzeitig mit Ihrer Bewerbung die Beteiligung der Personalvertretung zu beantragen, sofern Sie diese wünschen.
Von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail bitten wir abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgesandt.
Als Ansprechpartnerin für fachbezogene Fragen steht Ihnen im Fachbereich Kultur und Bildung Frau Senatorin Frank, Telefon 0451 / 122 ‑ 4000, in personalwirtschaftlichen Angelegenheiten Frau Pristawik, Telefon 0451 / 122 ‑ 1177 zur Verfügung.
Die Entscheidung über die Besetzung der Planstelle trifft entsprechend der Hauptsatzung der Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck.
Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist die Verleihung eines Amtes der Besoldungsgruppe A16 SHBesG möglich.
Für Beamt:innen: Gemäß § 5 des Landesbeamtengesetzes werden Ämter mit leitender Funktion, die mindestens der Besoldungsgruppe A 13 SHBesG angehören, zunächst auf Probe übertragen. Die regelmäßige Probezeit beträgt zwei Jahre. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit wird das Amt auf Dauer übertragen. Für den Fall, dass kein erfolgreicher Abschluss der Probezeit bestätigt werden kann, endet der Anspruch auf Besoldung aus diesem Amt, die mit dem Beginn der Probezeit gezahlt wird.
Für Beamt:innen: Für die Übertragung dieses Beförderungsamtes wird auf die Fortbildungspflicht gemäß §9 Absatz 3 und Absatz 4 der Allgemeinen Laufbahnverordnung (ALVO) verwiesen.
Die Hansestadt Lübeck verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern auf der Grundlage des Frauenförderplans. Da die Hansestadt Lübeck eine Erhöhung des Frauenanteils anstrebt, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Bei sonst gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerber:innen bevorzugt berücksichtigt.
Die Hansestadt Lübeck ist bemüht, das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiter:innen zu fördern. Erfahrungen und Fähigkeiten aus ehrenamtlicher Tätigkeit, die als Qualifikation anhand des Stellenanforderungsprofils von Bedeutung sind, werden bei der Stellenbesetzung berücksichtigt.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 12. Dezember 2023 über das Karriereportal der Hansestadt Lübeck (www.luebeck.de/jobs) unter der Kennziffer K 321 / 2023.
Die Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich in der 6. / 7. Kalenderwoche statt.
Da es sich bei dieser Stelle um eine Führungsposition handelt, in der in einem gewissen Umfang aufgrund dezentraler Ressourcenverantwortung für unterstellte Mitarbeiter: innen statusrechtliche Entscheidungen zu treffen sind, ist die Personalvertretung gem. § 51 Abs. 4 des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein nur auf Antrag der Bewerberin / des Bewerbers zu beteiligen. Daher bitten wir darum, gleichzeitig mit Ihrer Bewerbung die Beteiligung der Personalvertretung zu beantragen, sofern Sie diese wünschen.
Von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail bitten wir abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgesandt.
Als Ansprechpartnerin für fachbezogene Fragen steht Ihnen im Fachbereich Kultur und Bildung Frau Senatorin Frank, Telefon 0451 / 122 ‑ 4000, in personalwirtschaftlichen Angelegenheiten Frau Pristawik, Telefon 0451 / 122 ‑ 1177 zur Verfügung.
Die Entscheidung über die Besetzung der Planstelle trifft entsprechend der Hauptsatzung der Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck.